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Rechtsanwalt Markus Morische
Fachanwalt für Erbrecht

Wir alle müssen uns früher oder später mit Erbschaften auseinandersetzen. Das kann die Auseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft sein, ein Pflichtteilsanspruch, ein schwieriger Nachlass, ein mehrdeutiges Testament oder die Frage, ob man überhaupt geerbt hat.

In jedem dieser Fälle steht man vor Entscheidungen, die erhebliche familiäre, steuerliche oder wirtschaftliche Konsequenzen haben können. Deshalb sollte der erste Entschluss sein, sich von einem Spezialisten beraten zu lassen. Für die rechtliche Beratung ist das eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

Ich bin seit 2009 fast ausschließlich im Erbrecht tätig, beratend, überwachend, in Verhandlungen und vor Gericht. Ich lege meinen Kunden alle Karten auf den Tisch – damit Ihre Entscheidung die beste für Sie ist.

Transparent sind auch meine Kosten zu jedem Zeitpunkt der Beratung. Eine beratendes Gespräch kostet höchstens 226,10 € inklusive Umsatzsteuer (gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sollten weitere Gebühren enstehen, erfahren Sie es zuerst.

Vereinbaren Sie einen Termin. Es lohnt sich.